Die Zielgruppe der im Projekthaus – KH angebotenen Sozialen-Kompetenz- Trainingseinheiten ist auf straffällig gewordene Jugendliche und junge Erwachsene zwischen dem 14. und dem 21. Lebensjahr ausgelegt. Die Kontaktaufnahme bzw. die Weiterleitung an die Einrichtung findet über die Jugendgerichtshilfen der Stadt- und dem Kreis Bad Kreuznach oder direkt über das Jugendgericht Bad Kreuznach statt.
In der Regel finden zwei Gruppen (Alters- bzw. Straftaten heterogene Gruppen) in der Woche statt.
„Gemäß § 2 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) sind die Rechtsfolgen und das Verfahren gegen strafrechtlich in Erscheinung getretene Jugendliche (14 – 17 Jahre) und He-ranwachsende (18 – 20 Jahre) vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten. Dieses macht erzieherisch wirksame Reaktionsmöglichkeiten notwendig, die die individuellen Grün-de für die Straffälligkeit eines jungen Menschen berücksichtigen und dazu geeignet sind, die Ursachen der Straffälligkeit aufzuarbeiten.“ (Jugendgerichtshilfe Osnabrück, S. 4)
„Ein sozialer Trainingskurs ist ein ambulantes gruppenpädagogisches Angebot für mehrfach straffällig gewordene Jugendliche, das durch jugendrichterliche Entscheidung (§§ 47,10,23 JGG) angeordnet oder auch auf Veranlassung des Staatsanwaltes (§ 45 JGG) durchgeführt wird. Das sozialpädagogisch orientierte, verpflichtende Gruppenangebot ist für delinquent gewordene Jugendliche und Heranwachsende, die in schwierigen sozialen und persönlichen Verhältnissen leben. Ansatzpunkte der Arbeit sind die persönlichen Defizite und Entwicklungsbedürfnisse der Betroffenen sowie deren Lebenswelterfahrungen. […] Darüber hinaus werden Formen der sozialen Gruppenarbeit, der Einzelfallhilfe und der Elternarbeit genutzt.“ (ebds., S. 11)
Bzgl. Rückfragen können Sie und ihr uns gerne Kontaktieren.