Das Projekthaus Bad Kreuznach besteht
seit 2014 und ist eine stetig wachsende Jugendhilfeeinrichtung.
Unsere Einrichtung sowie unsere Klienten profitieren von einer multisystemischen Vorgehensweise. Als fester Bestandteil unseres Konzepts wird unsere Arbeit in einem multiprofessionellen Team für eine ganzheitliche Förderung ausgeführt.
In der Zusammenarbeit mit den Jugendämtern können wir durch die von uns differenzierten Leistungen Kinder und Jugendliche unterstützen.
- Hilfen zur Erziehung
- Hilfe für junge Volljährige
- Betreutes Wohnen
- Soziale Trainingskurse
- Nachhilfe
- tiergestützte Pädagogik
Auf unserer Internetseite können Sie sich einen ersten Eindruck über unsere Einrichtung, unser Leitbild und Leistungen verschaffen.
Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse.
Aktuelles
Stellenangebot
Wir suchen ab sofort eine Sozialpädagogin / einen Sozialpädagogen für Teilzeit (ab 30 Stunden) oder Vollzeit.
Bitte die Bewerbungsunterlagen an Frank Schümann senden, gerne per E-mail: frank.schuemann@projekthaus-kh.de, Mobil-Nr.: 0176-22895035
UNSER TEAM
Frank SChümann
Einrichtungsleiter
Natascha Schümann
Betriebswirtin
.
Vanessa Brenken
Sozialpädagogin B.A.
Gerrit Lina Bächstädt
Erziehungswissenschaftlerin B.A.
.
Thorben Barth
Erziehungswissenschaftler B.A
Simon risser
Sozialpädagoge B.A.
kira hasemann
Sozialpädagogin B.A.
Hülya Satici
Referentin
Projekthaus-pferd nero
Jugendhilfe
Die Mitarbeiter/innen vom Projekthaus Bad Kreuznach arbeiten im Rahmen des § 27 SGB VIII ff. Dies bedeutet, dass Familien, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige Hilfe durch das Jugendamt erhalten können. Eine Hilfe, welche durch das Jugendamt installiert wird, bedeutet dass eine ambulante Hilfe, welche durch das Projekthaus durchgeführt werden kann, mit der Familie zusammen arbeitet.
Innerhalb der oben genannten Gesetzlichen Rahmenbedingung bieten wir folgende Hilfen an:
- § 29 SGB VIII: Soziale Gruppenarbeit
- § 30 SGB VIII: Erziehungsbeistand
- § 41 SGB VIII: Hilfe für junge Volljährige
- § 41 i.V. § 30 SGB VIII: Betreutes Wohnen
Fallanträge
Eine übersichtliche Struktur ist für uns und unsere Klienten wichtig. Um unseren momentanen Betreuungsstandard aufrecht halten zu können, möchten wir Sie bitten neue Fallanträge per E-Mail an info@projekthaus-kh.de zu senden.
Folgende Informationen sollten diese beinhalten:
- Alter
- wichtige Informationen bezüglich der momentanen Situation
- Wohnort
- mögliche Stundenanzahl
Die Fallanfragen werden im wöchentlichen Team besprochen. Mögliche Zu- oder Absagen senden wir Ihnen per E-Mail zu.
Möchten Sie als private Person einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung oder Hilfe für junge Volljährige stellen, bitten wir Sie sich an das zuständige Jugendamt zu wenden.
hilfe zur erziehung
Wenn Kinder oder Jugendliche Probleme im Alltag, Schule oder Ausbildung haben, in denen sie Unterstützung benötigen, können sie sich erstmals an Lehrer/innen, Erzieher/innen oder Schulsozialarbeiter/innen wenden. Wenn eine solche Beratung nicht weiter hilft, können sich Hilfesuchende an das zuständige Jugendamt wenden. In der Regel wenden sich Eltern / Sorgeberechtigte an das Jugendamt und stellen einen Antrag. Aber auch Kinder und Jugendliche können sich an das Jugendamt wenden und um Hilfe bitten.
EZB §30 SGB VIII
Die Mitarbeiter des Projekthauses arbeiten im Rahmen der Erziehungsbeistandschaft mit Kindern und Jugendlichen zusammen. Gemeinsam erarbeiten wir Ziele, Lösungsstrategien für soziale und familiäre Krisensituationen. Ausschließlich das Kind oder der Jugendliche und dessen Wohl stehen im Fokus. Wir helfen bei der Entfaltung / Förderung der emotionalen und sozialen Fähigkeiten sowie der Verselbstständigung. Die Erreichung der gesetzten Ziele und Wünsche knüpfen an die ganz konkreten Schwierigkeiten und Bedürfnissen des Kindes / Jugendlichen an. Um das Erarbeitete zu festigen, wird das das soziale Umfeld mit einbezogen.
Soziale Gruppenarbeit SoTrai
Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – § 29 Soziale Gruppenarbeit „Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Soziale Gruppenarbeit soll auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts die Entwicklung älterer Kinder und Jugendlicher durch soziales Lernen in der Gruppe fördern.“
Durch die soziale Gruppenarbeit sollen Gruppenübergreifend u.a. folgende Ziele erreicht werden (weicht von Gruppe zu Gruppe ab):
- Erlernen von Handlungsstrategien für eine familiäre Stabilisierung
- Mobilisierung der Ressourcen des jungen Menschen
- Ausarbeitung von Sozialkompetenzen
- Entfaltung der Persönlichkeit
- Alltagsstabilität (bzgl. Schule/Maßnahme/Ausbildung)
Auseinandersetzung mit persönlicher Benachteiligung (Geschlecht/Ethnisch/finanzieller oder kulturbedingter Herkunft)
und dem erlernen von Lösungsstrategien ebendieser.
Die Zielgruppe der im Projekthaus – KH angebotenen Gruppenangeboten (SoTrai – Kursen) ist in mehreren Gruppen individuell den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsene, welche einen Erziehungsbeistand in unserer Einrichtung zugewiesen haben zwischen dem 14. und dem 21. Lebensjahr angepasst. In der Regel findet pro Teilnehmer wöchentlich ein Gruppenangebot statt. Bzgl. eventueller Rückfragen können Sie und ihr uns gerne kontaktieren.
Frank Schümann
Einrichtungsleitung
Sozialer Trainingskurs
„Gemäß § 2 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) sind die Rechtsfolgen und das Ver-fahren gegen strafrechtlich in Erscheinung getretene Jugendliche (14 – 17 Jahre) und He-ranwachsende (18 – 20 Jahre) vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten. Dieses macht erzieherisch wirksame Reaktionsmöglichkeiten notwendig, die die individuellen Grün-de für die Straffälligkeit eines jungen Menschen berücksichtigen und dazu geeignet sind, die Ursachen der Straffälligkeit aufzuarbeiten.“ (Jugendgerichtshilfe Osnabrück, S. 4, (https://www.osnabrueck.de/fileadmin/eigene_Dateien/Angebote-Straffaellige.pdf)
„Ein sozialer Trainingskurs ist ein ambulantes gruppenpädagogisches Angebot für mehrfach straffällig gewordene Jugendliche, das durch jugendrichterliche Entscheidung (§§ 47,10,23 JGG) angeordnet oder auch auf Veranlassung des Staatsanwaltes (§ 45 JGG) durchgeführt wird. Das sozialpädagogisch orientierte, verpflichtende Gruppenangebot ist für delinquent gewordene Jugendliche und Heranwachsende, die in schwierigen sozialen und persönlichen Verhältnissen leben. Ansatzpunkte der Arbeit sind die persönlichen Defizite und Entwicklungsbedürfnisse der Betroffenen sowie deren Lebenswelterfahrungen. […] Darüber hinaus werden Formen der sozialen Gruppenarbeit, der Einzelfallhilfe und der Elternarbeit genutzt.“ (ebds., S. 11)
Die Zielgruppe der im Projekthaus – KH angebotenen Sozialen-Kompetenz- Trainingseinheiten ist auf straffällig gewordene Jugendliche und junge Erwachsene zwischen dem 14. und dem 21. Lebensjahr ausgelegt. Die Kontaktaufnahme bzw. die Weiterleitung an die Einrichtung findet über die Jugendgerichtshilfen der Stadt- und dem Kreis Bad Kreuznach oder direkt über das Jugendgericht Bad Kreuznach statt.
In der Regel finden zwei Gruppen (Alters- bzw. Straftaten heterogene Gruppen) in der Woche statt.
Bzgl. Rückfragen können Sie und ihr uns gerne Kontaktieren.
OFFENE JUGENDARBEIT
Unser Offener Bereich steht allen Mädels und Jungs zwischen 12 und 21 Jahren zur Verfügung. Hier können sich Jugendliche in unserem Café in der Altstadt zusammen finden. Von Gesellschaftsspielen, gemeinsamen Gesprächen oder Kochen über Tischkicker bis hin zum FIFA auf der Konsole zocken, ist alles dabei. Oberstes Gebot bei allem, alle werden gleichermaßen akzeptiert und toleriert.
Die Interessen der Teilnehmer sind uns sehr wichtig und wir gestalten gerne unseren Nachmittag nach euren Vorschlägen. So wollen wir einen Rahmen schaffen in dem sich die Jugendlichen treffen, kennen lernen und vor allem wohlfühlen können. Wir freuen uns auf jeden Besuch und hoffen ihr bringt alle gute Laune mit.
HILFE FÜR JUNGE VOLLJÄHRIGE
Die Hilfe für junge Volljährige ist eine freiwillige Maßnahme für Jugendliche im Alter zwischen 18 und 21 Jahren. Der Antrag hierfür wird von den Jugendlichen eigenständig gestellt.
Innerhalb der Hilfe wird der/die junge Volljährige in der Persönlichkeitsentwicklung gefördert und in einer selbstverantwortlichen Lebensführung unterstützt. Diese Hilfe soll solange gewährt werden wie sie aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist.
Folgendes können Themen der Hilfemaßnahme sein:
- Unterstützung in der Wohnungssuche
- Förderung der sozialen und psychischen Handlungskonzepte.
- Unterstützung bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive
- Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten schulischen/beruflichen Ausbildung
- Aufstellung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.
- Strukturierungshilfen für den Alltag
- Vorbereitung und Begleitung zu anderen möglichen Hilfe- und Unterstützungsformen
Ambulantes begleitetes Wohnen
In unserem Hause sind neben unseren Haupträumlichkeiten vier Wohnungen angemietet, in welchen junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren untervermietet sind. Die jungen Männer und Frauen können hier in Single Apartments sowie in Wohngemeinschaften lernen selbstständig zu Wohnen und zu Leben. Da der Übergang von Zuhause in einen eigenständig geführten Haushalt, gerade unter Berücksichtigung diverser Problematiken nicht leicht ist, haben die jungen Erwachsenen hier die Möglichkeit gewissen Abläufe und Fertigkeiten zu erlernen, welche sie auf ein unabhängiges und selbstständig geführtes Leben vorbereiten sollen. Neben der Mietaufbringung wird auch ein regelmäßiger Tagesablauf als Grundvoraussetzung für die Zusammenarbeit zwischen dem Projekthaus und den jungen Erwachsenen vorausgesetzt. Die Plätze für das ambulant begleitete Wohnen werden über das Jugendamt vermittelt. Informationen bzgl. der näheren Thematik und der Abläufe können von Vanessa Brenken eingeholt werden.
Vanessa Brenken
Sozialpädagogin B.A.
VEREIN
Der Verein Projekthaus – KH e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, welcher unabhängig von der Jugendhilfe Projekthaus – KH agiert. Bzgl. der vom Verein geplanten Projekte und Angebote wird in naher Zukunft eine eigene Homepage erstellt. Bis dahin erreichen uns Anfragen, Kooperationsanliegen und Spenden hier.
Kontaktaufnahme
Natascha SChümann
Erste Vorsitzende
Vanessa Brenken
Zweite Vorsitzende