Die Hilfe für junge Volljährige ist eine freiwillige Maßnahme für Jugendliche im Alter zwischen 18 und 21 Jahren. Der Antrag hierfür wird von den Jugendlichen eigenständig gestellt.
Innerhalb der Hilfe wird der/die junge Volljährige in der Persönlichkeitsentwicklung gefördert und in einer selbstverantwortlichen Lebensführung unterstützt. Diese Hilfe soll solange gewährt werden wie sie aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist.
Folgendes können Themen der Hilfemaßnahme sein:
- Unterstützung in der Wohnungssuche
- Förderung der sozialen und psychischen Handlungskonzepte.
- Unterstützung bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive
- Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten schulischen/beruflichen Ausbildung
- Aufstellung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.
- Strukturierungshilfen für den Alltag
- Vorbereitung und Begleitung zu anderen möglichen Hilfe- und Unterstützungsformen
AMBULANTES BEGLEITETES WOHNEN
In unserem Hause sind neben unseren Haupträumlichkeiten vier Wohnungen angemietet, in welchen junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren untervermietet sind. Die jungen Männer und Frauen können hier in Single Apartments sowie in Wohngemeinschaften lernen selbstständig zu Wohnen und zu Leben. Da der Übergang von Zuhause in einen eigenständig geführten Haushalt, gerade unter Berücksichtigung diverser Problematiken nicht leicht ist, haben die jungen Erwachsenen hier die Möglichkeit gewissen Abläufe und Fertigkeiten zu erlernen, welche sie auf ein unabhängiges und selbstständig geführtes Leben vorbereiten sollen.
Neben der Mietaufbringung wird auch ein regelmäßiger Tagesablauf als Grundvoraussetzung für die Zusammenarbeit zwischen dem Projekthaus und den jungen Erwachsenen vorausgesetzt. Die Plätze für das ambulant begleitete Wohnen werden über das Jugendamt vermittelt. Informationen bzgl. der näheren Thematik und der Abläufe können von Vanessa Brenken eingeholt werden.